Frau Rechtsanwältin Regina Rosien ist in diesem Bereich als Fachanwältin tätig. Sie wurde 2002 von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer des Oberlandes-gerichts Celle als

Fachanwältin für Familienrecht

zugelassen.
Voraussetzung für eine Zulassung als Fachanwalt sind umfassende Schulungen und Prüfungen durch die Rechtsanwaltskammer sowie jährliche Fortbildungen.
Wir wissen, dass das Gebiet des Familienrechts ein besonders sensibler Bereich ist. Es ist daher unser Anliegen, für Sie eine besonders vertrauensvolle Umgebung zu schaffen. Scheuen Sie sich daher nicht, auch mit Ihrem Kind zu den Beratungen zu kommen. Es stehen entsprechende Räumlichkeiten für Ihr Kind zur Verfügung.
Wir begleiten Sie in sämtlichen mit der Scheidung oder damit zusammenhängenden Problembereichen wie z.B.:
– Scheidung
– Umgang mit dem Kind
– Sorgerecht
– Unterhaltsfragen
– vermögensrechtliche Auseinandersetzungen
– Fragen zum Versorgungsausgleich

Hierbei sind wir gern bereit, Sie fachkundig zu vertreten und Sie durch die familiengerichtlichen Instanzen zu begleiten.
Es ist uns besonders wichtig, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Ihren Fall rechtssicher zu bearbeiten. Wir wissen, dass es den Gerichten in erster Linie auf Rechtsargumente und nicht auf den bloßen Schlagabtausch von Emotionen ankommt. Auf diesem Weg führen wir Sie gerne zum Ziel.
Wir stellen Ihnen unsere langjährigen Erfahrungen im Umgang mit den Gerichten und den Jugendämtern gern zur Verfügung.
Frau Rechtsanwältin Rosien verfügt darüber hinaus über langjährige Erfahrung als  Verfahrensbeiständin (früher: Verfahrenspflegschaften) und arbeitet auf diesem Rechtsgebiet als vertrauensvolle “Anwältin des Kindes” im Auftrag der Familiengerichte. Das Wohl des Kindes steht hierbei im Mittelpunkt.