Herr Rechtsanwalt Rainer Künne-Rosien wurde 2006 von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichts Celle als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.

Voraussetzung für eine Zulassung als Fachanwalt sind umfassende Schulungen und Prüfungen durch die Rechtsanwaltskammer sowie jährliche Fortbildungen.

Eine rechtssichere Bearbeitung ist hier nur aufgrund der Kenntnis der sich ständig neu entwickelnden Rechtssprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichthofes (EuGH) möglich, da der Gesetzgeber bis heute kein Arbeitsgesetzbuch geschaffen hat.

Gegenstand dieses Rechtsgebietes sind sämtliche mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängende Fragestellungen. Für die Arbeitnehmerseite sind vorrangig wichtig,

–   Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
–   verschiedene Möglichkeiten einer Abfindungslösung
–   Fragen zu Alternativen der Beendigung, aber auch Erhaltung eines Arbeitsverhältnisses

Hierbei sind besonders die kurzen Fristen im Arbeitsrecht zu beachten. Fragen Sie daher unverzüglich nach dem Erhalt einer Kündigung nach einem Besprechungstermin mit uns und teilen Sie unbedingt den Tag der Zustellung (Briefumschlag aufbewahren!) mit.

Bitte beachten Sie, dass Fragen des Arbeitslosengeldes jedoch nicht das Arbeitsrecht umfassen, sondern den Sozialgerichten zugewiesen sind. In diesem Fall wenden Sie sich besser an einen Spezialisten für Sozialrecht.

Für die Arbeitgeberseite ist es wegen der starken Arbeitnehmerrechte besonders wichtig, Schritte zur Gestaltung und Veränderung von Arbeitsverhältnissen im Vorwege rechtlich überprüfen zu lassen. Auch hierbei sind dringend die kurzen Fristen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu beachten. Hierzu steht Herr Rechtsanwalt Künne-Rosien ebenfalls mit Beratung und gerichtlicher Vertretung vor den Arbeitsgerichten zur Verfügung u.a. bei

–    Beendigung von Arbeitsverhältnissen
–    Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und von Arbeitsverträgen
–    Aufstellung von Sozialplänen hierzu
–    Fragen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts

Insbesondere stellen wir unsere Kenntnisse und Fähigkeiten auch im Bereich des kirchlichen Arbeits- und Mitarbeitervertretungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des sog. „Dritten Weges“ zu Verfügung.

Bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen ist die Kostenfrage besonders zu bedenken. Anders als in anderen Rechtsstreitigkeiten trägt jede Partei bis zum Abschluss der ersten arbeitsgerichtlichen Instanz ihre Kosten selbst, egal, ob sie letztlich im Prozess obsiegt oder unterliegt. Das bedeutet, das Sie Ihre aussergerichtlichen und die Kosten vor dem Arbeitsgericht in jedem Fall selbst tragen müssen, auch wenn Sie den Prozess gewinnen.

Auf Ihren Wunsch erhalten Sie ein „Rundumsorglospaket“ beginnend mit dem Kündigungsschreiben bis zur Erstellung eines fachgerechten qualifizierten Zeugnisses unter Beachtung der Zeugnissprache.