Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, wie in möglichen Streitigkeiten die für Sie örtlich und sachlich zuständigen Gerichte entscheiden. Interessant können für Sie hierzu  Veröffentlichungen der zuständigen niedersächsischen Ministerien sein.

So geht z.B. aus einem veröffentlichen Vermerk des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zu Wildschäden u.a. hervor, dass an Grundstücken, die einem Eigenjagdbezirk angegliedert sind, der Eigentümer oder der Nutznießer des Eigenjagdbezirks den Wildschaden zu ersetzen hat. Im Falle der Verpachtung soll der Jagdpächter haften, wenn er sich im Pachtvertrag zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet hat. In diesem Falle soll der Eigentümer oder der Nutznießer nur haften, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.